Wirklich guter Artikel zur Nutzung von Bildern unter Aspekten des Urheberrechts bei PR-Professional.
Leider überhaupt nicht eingegangen wird auf das Recht am eigenen Bild. Das kann nämlich bedeuten, dass man z. B. nicht einmal selbst geknipste Bilder so ohne weiteres veröffentlichen darf. Sind dort Personen drauf oder Dinge aus Privateigentum, müssen auch die fotografierten Personen bzw. die Eigentümer der fotografierten Sachen (ja, dazu gehören auch z. B. Häuser oder Gärten) ihr Einverständnis zur Veröffentlichung geben.
Tricky, tricky, das mit der Nutzung von Bildern…
Foto: marctwo, pixelio
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Tags:Bilder, bloggen, Recht













