Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die mehr als 370 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen – beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein. …
So beginnt der Artikel Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops – Auflistung gängiger Abmahngründe der IT-Recht Kanzlei.
Uff, wenn man das so liest, traut man sich ja kaum noch, IRGENDWAS im Internet zu verkaufen…
Foto: S. Hofschlaeger, pixelio
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Tags:E-Commerce, Linktipps, Recht, Unternehmen
















Uff, das ist natürlich ein gefundenes Fressen für jeden Abmahnanwalt. Liste gebookmarkt als "angenehme" Lektüre fürs Wochenende.