DL-InfoV – Droht neue Abmahnwelle?

Also, entweder ich kapiere das Ausmaß der ab 18. Mai geltenden neuen Informationspflichten und Pflichtangaben für Dienstleister nicht, oder es wird mal wieder ein Riesenfass aufgemacht wegen nix und wieder nix.

DL-InfoV ist das Kürzel für die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer, auch Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung geannt.

Danach haben ab 18. Mai 2010 alle Dienstleister, die eine Website betreiben, zusätzliche Informationspflichten.

Diese neue Informationspflichten gelten für Dienstleister – unabhängig davon, ob sie Geschäfte mit Unternehmen (= Business to Business oder B2B) oder Endkunden (= Business to Cusotmer oder B2C) machen. Und sie gelten auch für Freiberufler.

Welche zusätzlichen Informationen die Dienstleister ihren Kunden VOR Vertragsschluss bieten müssen, könnt ihr in zwei ausführlichen Artikeln nachlesen:

Der Adversario: DL-InfoV – Neue Informationspflichten für Dienstleister

akademie.de: DL-InfoV: Neue Informationspflichten und Pflichtangaben für Dienstleister – und noch mehr Unsicherheit

Und auch die vier Wege, auf denen man laut Gesetzgeber seinen Kunden die neuen Infos mitteilen kann, findet ihr in beiden Artikeln.

Und: Es wird ausdrücklich gewarnt, dass ab 18.5. verstärktes Augenmerk auf die Einhaltung der neuen Regeln gerichtet werden wird, dass also denen, die sich nicht dran halten, wieder reichlich Abmahnungen drohen.

Ok. Soweit inhaltlich kapiert.

Aber eigentlich bekommen meine Kunden all diese Infos sowieso immer vor dem Vertragsabschluss. Ist doch ganz normal, wenn man mit jemandem Geschäfte macht. Und die meisten dieser Infos sind ja eh schon lange Pflicht fürs Impressum der Website.

Was ist denn nun so neu daran? Was hab ich da nicht mitgeschnitten? Warum wird so betont, dass diese neue Verordnung Dienstleister betrifft, die eine Website betreiben?

Die neue Verordnung bedeutet doch nicht, dass ich als Dienstleister auf meiner Website zusätzliche Angaben machen muss, oder? Könnt ihr mich bitte mal erhellen, falls ich was falsch verstanden habe?

Denn was die Abmahnwarnungen angeht: Wie sollten die Abmahner denn überhaupt feststellen, dass sich jemand nicht an die neuen Regeln hält, wenn sie sich nicht direkt einem Dienstleister gegenüber als zukünftiger Kunde ausgeben und von ihm ein schriftliches Angebot anfordern?

Foto: Marianne Hauck, pixelio

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10 Kommentare zu “DL-InfoV – Droht neue Abmahnwelle?”

  1. Interessant. Was ist eigentlich mit den Shopbetreibern? Müssen sie auch Ihre Kooperationspartner und Lieferanten angeben?

    Bald heißt es wohl:
    "Sie möchten unser Kunde werden? Muss nicht sein! Wir geben Ihnen gleich die Adresse des Lieferanten!" ;)

  2. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann trifft auf den Internetauftritt in dem ersten von Dir verlinkten Artikel §2 und vor allem auch §4 zu. Vor allem §4 dürfte heftig werden, denn damit darf kein Angebot ohne zugehörigen Preis bzw. Kostenberechnungsgrundlage mehr im Netz sein. Also entwedern Endpreis oder Stundensatz, wenn es keinen festen Endpreis gibt. Dabei ist natürlich auch die Preisverordnung generell zu beachten.

  3. Hallo und guten Morgen ;-)

    Wiedermal viel bla bla um eigentlich nichts, ein weiterer Versuch Dinge zu definieren die sich so nicht definieren lassen. Speziell auf Kunden zugeschnittene Angebote sind halt solche. Einen pauschalen Stundensatz kann man doch ins Netz stellen, was die meisten eh machen, der Rest ergibt sich aus dem Aufgabengebiet und Arbeitsumfang. Ich habe mich bisher immer an den Ratschlag meines Anwaltes gehalten, welcher hieß– richte dich nach dem Gesetzgeber, dann muß er im Streitfall gegen sich selbst entscheiden– was heißen soll, schau wie der Staat mit bestimmten Dingen umgeht, und kopiere oder immitiere diese. Demzufolge könnte man z.B.veröffentlichen "die höhe der Zahlung richtet sich nach dem "Streitwert" , ebenso wie es sich die Gerichte zu eigen machen, nur halt auf sein jeweiliges Angebot bezogen, formuliert.
    Einfach mal bei den "Öffentlichen" vorbeischauen und ein bissl "schmulen" , die Seiten sicherheitshalber kopieren, in Ordner für ,Anwalt zur Einsicht, ablegen , als Grundlage zur Klageerwiderung, bisher bin ich damit ganz gut gefahren, kommt natürlich auch auf den Anwalt an, manchmal muß man einige probieren bis man den rechten findet ;-)
    Einst hatte ich mir auch wegen jeder Meldung den Kopf zerbrochen und versucht mich schlau zu machen, ein bissl sollte man es sicherlich, aber für alles andere sollte man einen Anwalt haben. Das kostet zwar Geld, schont aber die Nerven ungemein, manchmal kann man sich auch irgendwie arrangieren.

    Grüße Ralle

  4. Also für mich liest sich das so, dass ich eigentlich nichts ändern muss.
    Denn vieles ist "falls kein schriftliches Angebot erfolgt" bzw. "Auf Anfrage" bereitzustellen.

    Ich schließe generell über die Webseite nichts ab, sondern stelle nur den Kontakt her und jeder Kunde erhält ein individuelles schriftliches Angebot, in dem die Infos alle enthalten sind.

    Problematisch wäre es, wenn ich noch mein "Webcheck zum Festpreis" Angebot hätte.

  5. Ich frage mich, ob jeder, der es kann, auf einen der anderen Wege außerhalb der Webseite ausweichen sollte. Diese Wege sind abmahntechnisch bestimmt viel schwerer zu untersuchen.

  6. Pflichtangaben auf einer gewerblichen Website bestimmt allein das Telemediengesetz (TMG) in §5.

    Weitergehende Angaben gemäß der neuen DL-InfoV z.B. zu AGB, Preisen und Berufshaftpflicht müssen nach §2 Abs.1 der Verordnung nur vor Vertragsabschluss mitgeteilt werden. §2 Abs.2 lässt für die Mitteilungsart die Wahl zwischen vier Möglichkeiten, Telemedien oder das Internet sind nicht erwähnt.

    Für den Internetauftritt ändert sich durch die DL-InfoV also nichts.

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  1. DL-InfoV - sind auch Blogger davon betroffen? - Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung | Crazy Girls Tipps - 30. Apr. 2010

    [...] ich heute Morgen bei Elke (DL-InfoV – Droht neue Abmahnwelle?) erfahren habe, tritt am 18.05.2010 die DL-InfoV (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung) [...]

  2. DELIJO - 02. Mai. 2010

    Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer…

    Am 18.05.2010 tritt eine neue Verordnung in Kraft, die sehr wahrscheinlich auch uns Blogger betrifft. Die Rede ist von der "Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer" und setzt die EU-Richtlinie 2006/123/E…

  3. DL-InfoV tritt am 18. Mai in Kraft | My MoneyBlog - 02. Mai. 2010

    [...] Berufung selbstständig: DL-InfoV – Droht neue Abmahnwelle? [...]

  4. DL-InfoV – Zwei Experten beantworten offene Fragen » Online-Recht, Abmahnung, DL-InfoV, Experteninterview » Berufung selbststaendig - 05. Mai. 2010

    [...] 05. Mai. 2010 0 Kommentare  Diesen Artikel druckenVor ein paar Tagen hab ich euch über die neue Verordnung DL-InfoV berichtet, die allen Dienstleistern neue Informationspflichten beschert. Und die ab 18.05.2010 gilt.Und weil [...]

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