Gestern hab ich nebenbei bei Wiso reingezappt – Thema war gerade Abo-Fallen im Netz und wie man sich dagegen wehren kann. Hey, über 20.000 Leute pro Monat (!) erwischt's – und ja, ich bin auch schon mal reingeschlappt, in eine solche Abo-Falle unseriöser Seitenbetreiber.
Am 25. Juni 2010 hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen gratis eine aktuelle Liste abgemahnter Anbieter als PDF veröffentlicht. Also vielleicht mal 'nen Blick reinwerfen, bevor ihr euch irgendwo registrieren lasst. Links steht der Firmenname, rechts die URL, unter der die Abo-Fallen-Angebote zu finden – oder besser: zu vermeiden ;-) – sind. Und auf weiteren 18 Seiten wird ausführlich zu jedem Anbieter erklärt, wie dessen Angebot aufgezogen ist. Echt nützlich, finde ich.
Diese unseriösen Unternehmen bieten scheinbar gratis Informationen an, oft Software, Rezepte, Referate… und die zum Download notwendige Registrierung entpuppt sich hinterher als Abonnement, das man unterschrieben hat, ohne es zu wissen.
Und dann geht der Terror los: Rechnung mit sehr kurzfristigem Zahlungsziel, schnell gefolgt von allen möglichen Drohungen bis hin zur Androhung eines Schufa-Eintrags oder der Konto-Pfändung. Viele zahlen – aus Angst vor den vermeintlich argen Folgen.
Zwar wissen inzwischen viele, dass man sich wehren kann gegen solche 'Geschäftspraktiken', aber eben nicht alle. Zitat aus dem Wiso-Artikel:
"Wenn man annimmt, dass etwa zehn Prozent anstandslos zahlen, würde das den dubiosen Seiten-Betreibern 1,6 Millionen Euro in die Kasse spülen", schildert Martin Madej, Jurist beim vzbv einen Fall aus dem vergangenen Jahr. Es lohnt sich also die anderen, die Zahlungsunwilligen, mit weiteren Zahlungsaufforderungen unter Druck zu setzen. Das Ganze hat System.
Und falls ihr noch nicht wisst, wie ihr reagieren sollt, wenn ihr auch mal in eine solche Falle getappt seid, so geht's:
Der juristische Knackpunkt bei dem ganzen System beruht auf der Frage: Ist überhaupt ein Vertrag zustande gekommen?
Es gilt der Grundsatz: Wer Geld haben will, muss beweisen, dass seine Forderungen berechtigt sind. Ist jedoch kein Vertrag zustande gekommen – sind sich Käufer und Verkäufer nicht über Preis und Leistung einig geworden – bräuchte man eigentlich auch nicht auf die Schreiben der Abzocker zu reagieren. Experten empfehlen jedoch den schriftlichen Widerspruch mit Begründung: "Weisen Sie alle Forderungen von sich – und zahlen Sie nicht!", rät von Rhein
(Petra von Rhein von der Verbraucherzentrale Bayern, zitiert im Wiso-Artikel)
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat gratis ein Musterschreiben zur Abwehr unberechtigter Forderungen ins Netz gestellt, mit dem ihr schnell und per Einschreiben auf die erste Rechnung der unseriösen Anbieter reagieren solltet.
Danach erst mal auf weitere Schreiben der Abzocker gar nicht reagieren, wegwerfen und: Nicht einschüchtern lassen. In den allermeisten Fällen ist nach einigen Drohschreiben Ruhe im Karton.
Manche der Abzocker gehen aber noch weiter: Sie schicken einen Mahnbescheid. Und den solltet ihr nicht einfach ignorieren. Ihm müsst ihr innerhalb von 14 Tagen widersprechen.
Sonst – so Wiso in dem Artikel Den Mahnbescheid ernst nehmen – passiert Folgendes:
Das Gericht geht dann davon aus, dass Sie mit der Forderung einverstanden sind. Deshalb müssen Sie unbedingt auf dem beigefügten rosa Widerspruchs-Zettel "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt" ankreuzen und diesen an das Gericht zurück schicken.
Gründe für euren Widerspruch braucht ihr hier nicht anzugeben.
Und in aller Regel war's das. Weiter geht nahezu kein Abofallen-Abzocker, hat er doch viel zu viel Angst, dass er den Prozess verliert und ihm damit auch das Geschäft mit den ganz Ängstlichen verdorben wird, die dem Druck nicht standhalten und zahlen.
Foto: Pauline, pixelio
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Tags:Abo-Falle, gratis, Mahnbescheid, Online-Recht, Widerspruch













