Och nee, ne? Seit vielen Jahren arbeitet Apple hart an seinem Ruf, unglaublich cool und kreativ zu sein und dann sind sie sich nicht zu schade für diesen Fall von 'Goliath gegen David', über den unter anderem ZDnet berichtet:
Apple hat beim Oberlandesgericht Hamburg (Az 5 W 84/10) eine einstweilige Verfügung gegen einen Hersteller von Designerprodukten erwirkt. Das Erbacher Unternehmen Koziol hatte einen Eierbecher unter dem Namen "eiPOTT" vertrieben. Das Gericht sah eine mögliche Verwechslungsgefahr zwischen dem Eierbecher und einem "Musikabspielgerät" von Apple gegeben.
Koziol selbst geht mit der ganzen Unbill auf seiner Site humorvoll um. Mir gefällt das Wortspiel 'verpotten?', mit dem sie zu der Detailseite zum Sachverhalt verlinken, gut.
Wie mir überhaupt der gesamte Auftritt und diverse Produkte von Koziol gut gefallen. Allein den Namen 'Glücksfabrik' finde ich prima. Die Website ist Klasse und im Shop gibt es wirklich originelle Dinge zu kaufen, auf die ich sicher mal als Käuferin zurückkommen werde.
Insofern: Danke, Apple, für die tolle Promotion, die ihr für Koziol macht. Wer weiß, ob ich diesen schicken Shop ohne euren Bohei jemals entdeckt hätte.
Aber: Hätte der Gigant es sich nicht leisten können, ähnlich humorvoll wie ihr juristischer Gegner Koziol mit der – ich sag mal: angeblichen – Verwechslungsgefahr umzugehen?
Und: Ist der reputative Schaden aus dieser Aktion für das klagende Unternehmen nicht ungleich höher als der Nutzen, der aus der Abwendung der 'Verwechslungsgefahr' resultiert?
Wie kommt Apple überhaupt auf die Idee, dass man einen Eierbecher mit dem iPod verwechseln könnte? Hallo? Einen Eierbecher?! Auch wenn die Namen beider Produkte ähnlich klingen? Spricht nicht gerade für Vertrauen in die Einzigartigartigkeit des eigenen Produkts, wenn sie diese Sorge haben.
Was passiert denn bei den Menschen, die von diesem Gerichtsstreit erfahren? Bei mir passiert: 'Och nee, wie kleinkariert, wie humorlos, wie uncool. Haben die das nötig? Warum killen sie eine so eine witzige Idee? Warum stehen sie da nicht mild lächelnd drüber?' So oder ähnlich geht es wahrscheinlich vielen. Hmmmh.
Also, wenn ich Apple wäre, ich würde auf meiner Website eine Extra-Rubrik einrichten mit Links zu witzigen Ideen rund um meine Produkte, meine Produktnamen… und damit der Welt zeigen:
- Hey, unsere Marke ist Kult. So sehr Kult, dass andere mit unseren Formen, Namen etc. spielen.
- Apple steht für Kreativität. Und weil das so ist, wissen wir nicht nur unsere eigene Kreativität zu schätzen und zu fördern, sondern auch die anderer.
- Unsere Produkte sprechen für sich. Sie sind so unverwechselbar, dass wir es uns leisten können, mit Humor auf Anlehnungen zu reagieren.
- Wir bedanken uns hiermit bei allen 'Wort- und Formspielern' für die zusätzliche Promotion, die sie unseren Produkten mit ihren Design- oder Namensideen zukommen lassen. Nicht, dass wir sie nötig hätten, aber nett ist es trotzdem.
DAS wäre 'cool' und dem Ruf Apples gerecht.
Na, wie auch immer. Die Sache ist noch nicht zu Ende, denn, wie heise online schreibt:
Unterdessen hat das Familienunternehmen aus dem Odenwald angekündigt, es wolle nun ein Hauptsacheverfahren anstrengen, um grundsätzlich klären zu lassen, ob die Ansprüche Apples überhaupt eine sachliche Grundlage haben. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter Berufung auf eine koziol-Sprecherin. In der Zwischenzeit ändert koziol den Namen: Das Produkt soll künftig einfach "Pott" heißen.
Seit gestern ist auch die Urteilsbegründung veröffentlicht, der wir mal wieder entnehmen dürfen, wie schwer sich deutsche Gerichte mit allem rund um Kreativität tun. heise online:
Einer koziol-Pressemeldung zufolge stütze sich die Begründung des Gerichts in erster Linie auf die klangliche Zeichenähnlichkeit. Die Richter gestünden der Namensgebung zwar zu, sie sei "eine witzige Idee und man muss auch erstmal darauf kommen. Eine humorvolle oder parodistische Auseinandersetzung […] vermag der Senat aber nicht zu erkennen.“ Daher könne man den Aspekt der Kunstfreiheit nicht gelten lassen.
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Tags:Apple, eiPott, iPod, Markenrecht, Reputationsmanagement, Urteil















Nichts für ungut, aber die Begründung des OLG Hamburg geht deutlich weiter als die "beschönigende" Pressemitteilung von Koziol.
OLG Hamburg
Beschluss vom 9. August 2010
Az.: 5 W 84/10
Eierbecher "eiPott" verletzt Markenrechte von Apple
Zwischen dem eingetragenen Gemeinschaftsmarke "IPOD" und dem vom Antragsgegner verwendeten Begriff "eiPott" für Eierbecher besteht eine Verwechslungsgefahr, die eine markenrechtliche Untersagung rechtfertigt. Die Zeichenähnlichkeit liegt darin begründet, dass die beide Begrifflichkeiten klanglich identisch sind. Da die Marke "IPOD" unter anderem auch für „Geräte und Behälter für Haushalt und Küche“ geschützt ist, liegt zudem auch eine Warenidentität vor.
"…
aa) Die Gemeinschaftswortmarke IPOD ist unter anderem für „Geräte und Behälter für Haushalt und Küche“ geschützt. In diesem Warenbereich ist von durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Marke IPOD auszugehen. Eine erhöhte Kennzeichnungskraft der Marke IPOD für Musikabspielgeräte würde allenfalls auf benachbarte Produktbereiche ausstrahlen, wozu Geräte und Behältnisse für Haushalt und Küche nicht zählen (Ingerl-Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 14 Rn. 394 n.w.N.).
bb) Das Zeichen „ei-Pott“ wird für Eierbecher benutzt und damit für Produkte, die in den für die Marke IPOD geschützten Warenbereich fallen. Zutreffend hat das Landgericht daher Warenidentität bejaht. Daraus folgt in Anwendung der Wechselwirkungslehre, dass die Zeichen einen deutlichen Abstand einhalten müssen, um eine Verwechslungsgefahr zu verneinen.
cc) Zwischen der Marke IPOD und dem Zeichen „eiPott“ besteht zwar keine Ähnlichkeit in schriftbildlicher oder begrifflicher Hinsicht, jedoch Identität in klanglicher Hinsicht. Auch in diesem Punkt ist dem Landgericht zuzustimmen. Denn beid er Aussprache der Marke IPOD ist die dem deutschen Durchschnittsverbraucher bekannte Übung der Antragsstellerin, dass die Vorsilbe „i“ ihrer bekannten Produkte (iPod, iPhone, iPad) als „ei“ ausgesprochen wird. dies ist jedenfalls mit überwiegender Wahrscheinlichkeit für einen rechtlich erheblichen Teil der deutschen Verbraucherschaft anzunehmen und auf dieser Aussprache beruht ja auch der Witz des angegriffenen Zeichens (zur Berücksichtigung der bestimmten Aussprache eines Kunstwortes oder fremdsprachigen Wortes in der Werbung für die markenrechtliche Verwechslungsgefahr s. auch Ingerl-Rohnke a.a.O. § 14 Rn. 549).
Angesichts durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der älteren Marke IPOD, Warenidentität und klanglicher Identität zwischen den sich gegenüber stehenden Zeichen führt nach Auffassung des Senats kein Weg daran vorbei, hier eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr zu bejahen. Der Ansicht des Landgerichts, die klangliche Ähnlichkeit der Zeichen würde durch den klar erkennbaren und eindeutigen Sinngehalt des Zeichens „eiPott“ neutralisiert, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
…"
http://www.aufrecht.de/index.php?id=6593
Köstlich.
Vermutlich ist es die »unerträgliche Leichtigkeit des Seins«.
Nach Höhenflügen kontrolliert eben doch immer irgendwann die Bürokratie.
Und wer aufgebrochen ist, den »Volks-Pott« unter die Leute zu bringen, entfernt sich von seinen »Porsche-Fahrern« und fällt in die Beliebigkeit der Massenprodukte.
Völlig unsexy.
Das kreative Spiel mit Worten und Produktnamen wird bekämpft. Lieber sieht man zu, wie erwachsene Großstädter, Kindern gleich, ihr neues Spielzeug preisen, um es dann schlußendlich zum Allerweltsprodukt zu machen.
Ich vermute, demnächst kommt die Birne auf den Markt.
;-)
Gruß vom Elbstrand
Oliver Schuh | agd | die gebrauchsgrafiker
@ Michael: Klar geht die Urteilsbegründung weiter – ich hab ja darauf verlinkt. Am Tenor meines Artikels ändert das jedoch nicht wirklich was, finde ich.
Tja, so sind die "Große". Egal wie die Urteilsbegründung lautet. Ich gebe dir Recht, Elke. Das ist engstirnig. Denn es gibt keine Haushaltsprodukte… so viel ich weiß… die Apple herstellt.
Aber danke für die super Seite dieses Unternehmens. Echt ein Fundus, wo ich sicher auch immer wieder stöbern gehe. Gruß Susanne
Ich finde es auch ganz schön engstirnig, muss ich sagen. Ich denke, dass es sich bei dem eiPott eher um so etwas wie einen Apple-Fanartikel handelt und kaum, dass Sie dem Großkonzern in irgendeiner Form schaden könnte. Was kommt als nächstes? Verklagt Apple nun demnächst auch Obstbauern, die Äpfel vertreiben?
Unglaublich was die sich leisten.
Kann man nurnoch den Kopf schütteln, zuviel Geld schadet Manchen eindeutig…